Feiertags- /Sonntagsfahrverbot & Ferienfahrverbot für Italien
Kalender 2013
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Fahrverbot an |
Für aus Sardinien oder dem Ausland kommende Fahrzeuge, die mit einem Dokument ausgestattet sind, das den Ausgangspunkt der Fahrt bestätigt, verschiebt sich der Beginn des Fahrverbotes um 4 Stunden. |
Betroffene Fahrzeuge |
Schwerfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen inkl. Ladung und Sattelschlepper |
Gebiet |
gesamtes Straßennetz |
Ausnahmen |
Voraussetzung ist eine Genehmigung der Präfektur, die mind. 10 Tage im vorhinein beantragt werden muß. Für ausländische Fahrzeuge kann der Antrag auf eine Fahrerlaubnis bei der Präfektur der Grenzprovinz, bei der die Einreise auf italienisches Staatsgebiet erfolgt, durch den Auftraggeber oder den Warenempfänger erfolgen.
Diese Fahrzeuge müssen mit einem grünen Schild mit den Maßen 0,50 m Breite und 0,40 m Höhe mit schwarzem Aufdruck des Buchstaben "a" in der Größe von 0,20 m versehen sein, das gut sichtbar auf jeder Längsseite und der Rückseite des Fahrzeuges angebracht werden muß. |
Lkw-Überholverbot |
Auf der Inntal- und Brennerautobahn (A12/A13) im Bereich zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Grenze Brenner dürfen Lkw über 7,5 Tonnen in beiden Fahrtrichtungen mehrspurige Kfz nicht überholen. |